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   BFH, 23.02.2006 - IX B 206/05   

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https://dejure.org/2006,15570
BFH, 23.02.2006 - IX B 206/05 (https://dejure.org/2006,15570)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2006 - IX B 206/05 (https://dejure.org/2006,15570)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - IX B 206/05 (https://dejure.org/2006,15570)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - IX B 206/05
    Vielmehr muss die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses in dem Sinne vollständig entkräftet sein, dass jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen ist (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1996 - IV B 51/96

    Beweis für die Richtigkeit des auf ihm angegebenen Empfangs durch ein

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - IX B 206/05
    Damit steht allenfalls Erklärung gegen Erklärung, was als Gegenbeweis nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1996 IV B 51/96, BFH/NV 1997, 500 betr. fehlenden Nachweis für die Unrichtigkeit des in einem Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums durch Eingangsstempel auf der ersten Seite des zugestellten Schriftstücks).
  • BFH, 30.09.2020 - I R 37/17

    Nichtrückkehrtage i.S. der Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2

    Dadurch ist grundsätzlich der volle Beweis dafür erbracht, dass das Urteil tatsächlich an diesem Tag zugestellt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.10.1998 - IV R 10/98, BFH/NV 1999, 500; vom 23.02.2006 - IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667; vom 22.09.2015 - V B 20/15, BFH/NV 2016, 50).
  • BFH, 06.10.2010 - II R 29/09

    Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und

    Der Gegenbeweis ist nicht schon dann erbracht, wenn nur die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit also nur erschüttert ist; vielmehr muss die Unrichtigkeit zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen (BFH-Urteil in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156; BFH-Beschluss vom 23. Februar 2006 IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass zur Überzeugung des Gerichts die Beweiswirkung des EB vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH, Beschluss vom 22.09.2015 - V B 20/15 - Beschluss vom 23.02.2006 - IX B 206/05 - Beschluss vom 31.10.1996 - III B 11/96 -).
  • BFH, 22.09.2015 - V B 20/15

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät -

    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass --zur Überzeugung des Gerichts-- die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2008 IV B 68/07, nicht veröffentlicht; vom 23. Februar 2006 IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459, sowie Gräber/Stapperfend, FGO, § 53 Rz 53).
  • BFH, 01.02.2008 - IV B 68/07

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses - Gegenbeweis - Urteilszustellung an

    Er ist allerdings nicht schon dann erbracht, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht; vielmehr sind an einen solchen Gegenbeweis in dem Sinne "strenge Anforderungen" zu stellen, dass --zur Überzeugung des Gerichts-- die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2006 IX B 206/05, BFH/NV 2006, 1667, und vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2006 1 B 162/06, Buchholz, 303, § 418 ZPO Nr. 14; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 174 Rz 24; Zöller/Stöber, a.a.O., § 174 Rz 20; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 53 Rz 53, jeweils m.w.N.).
  • BPatG, 16.11.2022 - 35 W (pat) 1/21
    Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zwar zulässig; er wäre jedoch vorliegend nur geführt, wenn die Beweiswirkung, die von dem - hier auf den 9. November 2020 datierten - Empfangsbekenntnis ausgeht, vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen wäre, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sind (BFH, Beschluss vom 23.02.2006, Az. IX B 206/05, in: Rechtsdatenbank JURIS®; Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 127 Rn. 24).
  • BPatG, 21.08.2014 - 7 W (pat) 8/14

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Wirksamkeit einer Teilungserklärung nach Erlass

    Die bloße Erschütterung der Vermutung in dem Sinne, dass auch ein anderer Geschehensablauf als möglich oder sogar als ernstlich möglich dargetan werden kann, reicht nicht aus (BFH, Beschl. v. 23.2.2006, - IX B 206/05; BVerwG, Beschl. v. 15.2.2001, - 6 BN 1/01; OVG NRW, NJW 2009, 1623 f.; Thüringer OVG, Beschl. v. 12.5.1999, - 3 ZKO 196/99; VGHBW, Urt. v. 7.4.1994, - 3 S 1713/93; VG Minden, Urt. v. 23.3.2007, - 11 K 4351/03).
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